Als Flugzeugcharter wird das temporäre Überlassen eines Flugzeuges von einem Chartergeber an einen Charternehmer bezeichnet. Im Zuge der Charter ist vom Charternehmer eine Nutzungsgebühr an den Chartergeber, also den Eigentümer des Flugzeugs, zu entrichten. Die exakten Konditionen zwischen den Vertragsparteien werden in einem Chartervertrag festgelegt. Der Chartervertrag ist ein schriftlich fixiertes Regelwerk, welches die genauen Bedingungen des Vertragsverhältnisses bestimmt, etwa die Überlassungsdauer und die Chartergebühr.
Flugzeugcharter für Touristik, Geschäftsreisen, Privatpersonen und den Papst
Viele große Touristikunternehmen nutzen das Flugzeugchartern im Rahmen ihres Reiseangebots. Dies geschieht vornehmlich bei Pauschalurlauben. Flüge, die auf diese Weise abgewickelt werden, tragen auch die allseits bekannte Bezeichnung „Charterflüge“. Im internationalen Sprachgebrauch der Luftfahrt werden Charterflüge auch als sogenannte „Non-scheduled flights“ bezeichnet, da sie in der Regel nicht auf den langfristig entwickelten Flugplänen von Fluggesellschaften basieren und nur auf besondere Nachfrage hin durchgeführt werden. Dies unterscheidet sie von Linienflügen. Neben Touristikunternehmen ist es auch für wohlhabende Privatpersonen und gehobene Geschäftsreisen möglich, ein Flugzeugcharter durchzuführen. Hierbei werden dem Leasingnehmer in der Regel kleinere Flugzeugtypen wie Learjets durch den Leasinggeber zur Verfügung gestellt. Auch das katholische Kirchenoberhaupt nutzt regelmäßig Charterflugzeuge für seine Auslandsreisen, welche es von der italienischen Fluggesellschaft Alitalia chartert. Für den Charternehmer hat das Flugzeugchartern den Vorteil einer geringeren Kapitalbindung. Die Flugzeuge werden nur temporär genutzt, Piloten, Kabinenpersonal sowie die technische Infrastruktur werden vom Chartergeber zur Verfügung gestellt. Das Flugzeugchartern schafft insbesondere eine hohe Flexibilität in Bezug auf Nachfrageschwankungen. Bei uns finden Sie eine große Anzahl an Anbietern und Dienstleistern im Kontext der Flugzeugcharter.