VERHALTENSORIENTIERTE ARBEITSSICHERHEIT
Richtiges Verhalten ist maßgeblich für die Sicherheit am Arbeitsplatz
Nicht nur die Gegebenheiten vor Ort, auch das Verhalten aller Beteiligten ist wichtig für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Vertrauen Sie auf unser Wissen im Bereich der verhaltensorientierten Arbeitssicherheit.
GRUNDLAGEN
Verhaltensorientierter Arbeitsschutz (auch Behaviour Based Safety, BBS) identifiziert zunächst die grundlegenden Ursachen von unsicherem Verhalten am Arbeitsplatz. Denn nur, wenn diese bekannt sind, können Unfälle, Verletzungen und Schäden zuverlässig vermieden werden. Durch eine gezielte Wissensvermittlung und genaues Hinsehen können unsichere Verhaltensweisen reduziert werden.
Dabei orientieren wir uns daran, wie genau ein sicheres Arbeitsverhalten in Ihrem Unternehmen aussehen soll und analysieren die bestehenden Verhaltensweisen. Natürlich geben die Mitarbeitenden hier wertvolles Feedback, das mit einbezogen werden sollte. Gemeinsam definieren wir dann die Ziele und Regeln für sichere Verhaltensweisen, um diese für alle zu erleichtern und zu verstärken.
SCHWERPUNKTE
Unsere Schwerpunkte basieren auf den Erkenntnissen des US-amerikanischen Verhaltensforschers Christoph Bördlein. Er definiert den verhaltensorientierten Arbeitsschutz als eine Sammlung von verhaltenswissenschaftlichen Prinzipien.
Dazu zählt zunächst die genaue Definition von sicherem Arbeitsverhalten. Anschließend erfolgt die Beobachtung des Arbeitsverhaltens, die Rückmeldung von Mitarbeitenden diesbezüglich sowie die Definition von Zielen für die Veränderung bestehender Verhaltensweisen und die positive Verstärkung eines sicheren Verhaltens.
ZIELE
Das klare Ziel beim verhaltensorientierten Arbeitsschutz ist es, die Frequenz unsicherer Verhaltensweisen effektiv zu reduzieren und gleichzeitig die sicheren Verhaltensweisen im Arbeitsprozess zu stärken und zu erhöhen.
Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichnet...
Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichnet...