Die Straßenreinigung und Gehwegreinigung muss in Deutschland gemäß Ortssatzung durchgeführt werden. Laut dieser ist jeder Anlieger verpflichtet, wöchentlich seinen Gehweg zu kehren. Dies beinhaltet auch den angrenzenden Straßenanteil. Während der Herbstmonate steigt ohne eine entsprechende Straßenreinigung das Unfallrisiko durch herabfallendes Laub, was zu Stürzen bei Fußgängern führen kann. Für denjenigen, der dann einer sachgemäßen Straßenreinigung nur unzureichend nachgekommen ist, kann dies zu unangenehmen Konsequenzen führen. Dazu zählen beispielsweise langwierige, juristische Auseinandersetzungen mit dem oder der Geschädigten oder finanzielle Einbußen aufgrund von Entschädigungszahlungen.
Wir übernehmen die ordnungsgemäße Straßenreinigung für
Gehwege
Baustellen
Privatstraßen
Parkhäuser
Wohnanlagen
Tiefgaragen
Gewerbegrundstücke
Unseren modernen Kehrmaschinen sorgen für eine
schnelle und effiziente Reinigung
der entsprechenden Flächen.
Mittels eines
Reinigungsvertrages
können Sie uns Ihre
Kehrpflichten übertragen
. Wir sorgen dafür, dass die gewünschten Flächen turnusmäßig gereinigt und der Kehricht fachgerecht entsorgt wird.
Ob Schnee, ob Dreck – Backhus kehrt’s weg.
Jetzt Straßenreinigung in Auftrag geben.