VdS Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602
Viele Unternehmen stehen immer wieder vor der Frage, ob die Prüfung durch einen anerkannten VdS-Sachverständigen ausreicht oder ob zusätzliche elektrotechnische Überprüfungen erforderlich sind.
Temperaturmessung an elektrischen Anlagen nach Feuerschutzklausel SK 3602.
Auf unserer Seite „Prüfung elektrischer Anlagen“ haben wir Sie bereits darüber informiert, dass Elektroanlagen vor jeder Erst-Inbetriebnahme (DIN VDE 0100-600) und wiederkehrend (DIN VDE 0105-100) zu prüfen sind.
Des Weiteren sind Sie als Unternehmer (zeitgleich Versicherungsnehmer) gemäß AFB 2010 -Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen- zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften verpflichtet.
Hierzu zählt ebenso die Feuerschutzklausel -auch bekannt als Klausel 3602- welche durch Ihren Sachversicherer je nach Risikoeinschätzung dem Versicherungsvertrag hinzugefügt werden kann.