Die Brandschutzordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes.
Die Brandschutzordnung Teil A und B
Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigten des Betriebes.
Weiterhin gilt die Brandschutzordnung für alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend in dem Betrieb aufhalten. Dazu gehören auch auftragsausführende Firmen.
Die Brandschutzordnung soll dazu beitragen, die Entstehung von Bränden in den Betriebsräumen zu verhindern bzw. deren Auswirkungen und Schäden zu begrenzen.
Sie unterteilt sich in z.B. folgende Abschnitte:
Brandverhütung
Brandschutzeinrichtungen / Flucht und Rettungswege
Verhalten bei Bränden