Ionisationsrauchmelder (kurz: I-Melder) sind Rauchmelder, die eine geringe Menge eines radioaktiven Stoffes, wie Americium, Radium oder Krypton, enthalten.
Der Entsorgungs- und Transportprozess bedarf der Beachtung des ElektroG, des Strahlenschutzgesetzes sowie der Gefahrgutverordnung. Ebenso erfordert der Umgang mit radioaktiven Quellen eine Umgangsgenehmigung. Diesen ADR-konformen Transport und der genannten speziellen Behandlung garantiert hpm, um die enthaltenen Nuklide gemäß der gesetzlichen Anforderungen zurück zu gewinnen und den Recyclingprozess zu gewährleisten. Wir kümmern uns vollends um die Entsorgung Ihrer Rauchmelder.