Eine konsequente Rückführung von Verpackungsabfällen und deren materialspezifisches Recycling sind – neben einer generellen Reduzierung von Verpackungen – der beste Weg, um Wertstoffe zu erhalten -
und Ressourcen zu schonen.
Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt für alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen (die sogenannten „Hersteller“) – also für nationale Produzenten ebenso wie für Importeure und Online-Händler. hpm betreut Ihr Unternehmen entsprechend der Anforderungen und sorgt durch Registrierungen, Mengenmeldungen und Korrespondenz zu den verantwortlichen Dualen Systemen für eine rechtskonforme Entsorgung Ihrer Verpackungen.
Zuverlässige Lösungen zur Einhaltung des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG)
hpm übernimmt die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen in Kombination mit der für den Kunden optimalen Systemlösung. Unsere Leistungen umfassen die Mengenerfassung, die Übernahme operativer Prozesse und die gesetzliche Nachweisführung der in Verkehr gebrachten und über uns gemeldeten Verkaufsverpackungen.
Bei der "Zentrale Stelle Verpackungsregister" ist für jeden – also auch für Ihre Wettbewerber – online einsehbar, ob Sie als Lizenznehmer eingetragen sind oder nicht. Es herrscht absolute Transparenz im Wettbewerb. Deshalb unsere Empfehlung: Vermeiden Sie von vorneherein eventuelle Unannehmlichkeiten und gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie sich gesetzeskonform registrieren.