Ein optimaler Brandschutz wird nicht nur durch technische Ausstattung gewährleistet. Ein mindestens ebenso wichtiger Faktor bei der erfolgreichen Brand-Prävention und -Bekämpfung sind gut geschulte Mitarbeiter*innen, die eine Brandschutzunterweisung erhalten haben oder zu Brandschutzhelfer*innen ausgebildet wurden. Nur wer die Abläufe kennt, Fluchtwege schon einmal gelaufen ist oder Feuerlöscher bedient hat, kann im Notfall unter Anspannung sicher reagieren. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Beschäftigten jährlich zu unterweisen und mindestens 5% der Belegschaft als Brandschutz- und Evakuierungshelfer*in auszubilden (§10 Arbeitsschutzgesetz; §4 DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2).