Automatische Schiebetüren in Rettungswegen sind geregelte Bauprodukte und in der Bauregelliste A Teil 1 mit der AutSchR (DIBt Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen) sowie in der DIN 18650/EN 16005 beschrieben.
Fluchtwegschiebetüren ohne Drehbeschlag (Break-Out) öffnen sich automatisch bei Annäherung einer Person. Dies erfolgt auch bei Stromausfall oder bei einem Fehler im Antriebssystem, da die Antriebe redundant ausgeführt sind.
Das automatische Öffnen der Tür bei Annäherung einer Person ist eine wichtige Anforderung. Die Tür muss geöffnet sein bevor die flüchtenden Personen den Türflügel erreichen um eine Druckbelastung auf das Türblatt in Fluchtrichtung zu verhindern. Durch diese Axialkräfte würde eine Schiebetür nicht mehr öffnen.
Ein Verschließen der Tür bzw. das Deaktivieren der Radarbewegungsmelder in der Betriebsart AUS / NACHT darf nur dann erfolgen, wenn diese Türen nicht mehr als Flucht- und / oder Rettungswegtür benötigt werden bzw. wenn sich in der Nacht keine Personen im Gebäude befinden.
Doch was ist zu berücksichtigen, wenn in Objekten wie z. B.:
Krankenhäusern
Senioren- und Behindertenheimen
Hotels und Flughäfen