Wussten Sie eigentlich, dass Ihr Unternehmen über den Verkauf hinaus für Produktionsabfälle verantwortlich bleibt?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält für Unternehmen ungeahnte Fallstricke: Denn trotz Weitergabe an Dritte unterliegt der Abfallerzeuger grundsätzlich weiterhin der Haftung – und zwar solange, bis der Abfall kein Abfall mehr ist. Aber wann ist das?
In vielen Unternehmen ist der Job als „Abfallverantwortlicher“ nur eine Nebentätigkeit. Dabei ist es selbst für hauptamtlich tätige Abfallmanager nicht immer einfach, auf der Höhe der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung zu sein. Zu beachten ist jedoch: Aus dem Blickwinkel des Abfallrechts unterliegt der Umgang mit Lötabfällen strengen Regularien, für deren Einhaltung nicht nur der Abfallerzeuger, sondern auch der Abfallverantwortliche im Unternehmen haftet. Damit Sie als Verantwortlicher jederzeit rechtssicher handeln können, bieten wir Schulungen und Workshops an, in denen viele offene Fragen beantwortet werden.