Einem Betreiber von Spielplätzen obliegt grundsätzlich die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Die Verletzung dieser Pflicht kann im Schadensfall zu straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen führen
Die aktuelle Rechtssprechung fordert inzwischen, dass der Spielplatz keine Gefährdungen für die Benutzer oder für Dritte entstehen lässt für den Spielplatz ein Sicherheitsmanagement vorhanden ist
Diese Forderungen können erfüllt werden, wenn für den Spielplatz die Normenreihe DIN EN 1176 eingehalten wird. Diese Normen beinhalten nicht nur technische Anforderungen an Spielgeräte, sondern legen auch ein systematisches Kontroll- und Überwachungsschema fest.