Bis 31.12.2014 waren Sie als Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen mit mehr als 3 Kg Kältemittel – Füllmenge verpflichtet mindestens 1 x jährlich eine Dichtheitskontrolle durchführen zu lassen. Ab 30 Kg Kältemittel Füllmenge 2 x jährlich. Grundlage hierfür ist die EG-VO 2037/2000 ChemOzonSchichtV, und EG-VO 842/2006 F-Gase Verordnung.