Nach § 15 Absatz 4 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) müssen Labore, die Trinkwasser untersuchen wollen, sich bei der Landesbehörde notifizieren lassen. Grundlage des Antrags ist der Nachweis der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gemäß DIN EN ISO 17025. Die Zulassung in einem Bundesland ist bundesweit gültig und berechtigt, Wasser nach der TrinkwV zu untersuchen.
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