Zusätzlich zum Arbeitspreis zahlen Verbraucher monatlich einen festen Grundpreis, der durch ihren Energieversorger festgelegt wird. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Kosten für Messen und Abrechnen: Zum einen bezahlen Sie ein Entgelt für Ihren Erdgas-Energiezähler, quasi eine Miete. Und zum anderen für Kosten, die Ihrem Anbieter für die Abwicklung aller Dienstleitungen entstehen.
Netznutzungsentgelt: Die Netzentgelte sind für alle Anbieter von Gas gleich und werden sowohl für den jährlichen Grundpreis als auch den Arbeitspreis je durchgeleiteter Kilowattstunde berechnet. In beiden Fällen werden die Kosten durch die örtlichen Netzbetreiber für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Netze erhoben.
Gemeinkosten: Kosten für z. B. Materialien, die nicht einer der anderen Positionen zugeordnet werden können.
Mehrwertsteuer: Auch auf den Grundpreis wird die Mehrwertsteuer von 7 Prozent erhoben.