1. Der Zufahrtsweg und der Aufstellungsort sollten für das Fahrzeuggewicht von bis zu 40 Tonnen und einer Fahrzeughöhe von ca. 4 m geeignet sein. Die Stützen des Pumpfahrzeuges müssen vollständig auf festem Untergrund stehen.
2. Die vorgegebenen Mindestabstände zur Stromleitung sind unbedingt einzuhalten.
3. Der Einsatz von Betonbremsen ist verboten, da der starke Druck in den Pumpleitungen sehr hoch ist und es bei der Benutzung von Betonbremsen zu unkontrollierten Bewegungen des Mastes kommen kann.