Flucht- und Rettungspläne dienen in Form einer visuellen Grundrissdarstellung allen im Gebäude befindlichen Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege. Sie enthalten zusätzliche Informationen über die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Weiterhin dienen sie zur Darstellung der Regeln über das Verhalten im Brandfall und bei Notfällen.
In Arbeitsstätten und Betrieben sollten Flucht- und Rettungspläne in regelmäßigen Brandschutzunterweisungen der Angestellten und Mitarbeiter als Schulungsmitte verwendet und erläutert werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen zu prüfen.