REACH; GHS; Gefahrstoff- bzw. Gefahrgutrecht
Gemäß geltendem Regelwerk wie dem Gefahrstoff- bzw. Gefahrgutrecht, REACH oder GHS müssen Stoffe klassifiziert, gekennzeichnet und registriert werden. In unserem Labor bestimmen wir die zur Klassifizierung notwendigen physikalisch-chemischen Kenngrößen.
So unterstützen wir unsere Kunden bei der Registrierung und Einstufung neuer Stoffe oder bei Reklassifizierungen.
Um den sicheren Umgang von Stoffen bei deren Handhabung, Lagerung und Transport zu gewährleisten, sind entsprechend Gefahrentyp und Gefahrenpotential spezifische Verfahren zur Kenndatenermittlung erforderlich und durch die einschlägigen Regelwerke vorgeschrieben. Hierzu sind bei uns Prüfungen der folgenden Regelwerke stets einsatzbereit:
| UN-Transportrecht (UN-Recommendations on the Transport of Dangerous Goods)
| GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals),
| CLP (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)