Die Katastervermessung an langgestreckten Anlagen ist eine Sonderleistung der Katastervermessung. Darunter wird die Bestimmung von Flurstücksgrenzen aus Anlass des Neubaus oder der Veränderung einschließlich des Ausbaus von Straßen, Bahnen, Dämmen und Gewässern verstanden. Die beantragte Streckenlänge muss mindestens 100m betragen.