Rohstoff-Resourcen zu schonen, ist unbestritten eine allgemein anerkannte Notwendigkeit. Die Zukunftsperspektive focusiert sich dabei nicht nur auf die zu Recht immer wieder erwähnten Kinder und Enkel, sondern auch auf die aktuellen Generationen. Alle wollen älter werden und angemessen leben können.
Unser Gesetzgeber verlangt von jedem Abfall-Erzeuger, festgelegt im Kreislaufwirtschafts-Gesetz, folgenden Umgang mit Abfällen:
Vermeidung
Verwertung
Recycling
Beseitigung
Gesetzes-Text:
„Recycling im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind."
Die Entwicklung im Recyclingbereich ist ständig in Bewegung. Laufend passiert Neues, was kurz vorher als nicht möglich angesehen wurde.
Diese innovativen Wege begleiten und unterstützen wir seit langer Zeit.