Gemäß UVV-Prüfung nach BGV D6 muss an Krananlagen mindestens einmal jährlich eine Sachkundigenprüfung durchgeführt werden.
Hier bieten wir entweder die Abrechnung nach Aufwand oder gegen ein Pauschalangebot an.
Ebenfalls bieten wir nach Umbauten bzw. Neuerrichtungen die Abnahme durch einen Sachverständigen an.
Dürfen wir Sie näher beraten? Unsere Kontaktdaten unter Kontakt.