Laut DGUV 208-016 (bisher BGI 694) hat der Unternehmer dafür zu sorgen „dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.“
Instandhaltung von Leitern, Leiternprüfung nach BGI 694 (vormals BGV D36)
wir beweisen seit vielen Jahrzehnten unsere Kompetenz im Fachgebiet Leitern und Gerüste. Unsere Dienstleistung umfasst nicht nur die Leiterprüfung und Gerüstprüfung, sondern auch die Leitervermietung sowie die Gerüstvermietung.
Die Leiternprüfung wird seit jeher von den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und den Industrienormen begleitet
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass schadhafte Leitern und Tritte der Benutzung entzogen und so aufbewahrt werden, dass die Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw. Verschrottung nicht möglich ist.
Laut BGI 694 hat der Unternehmer dafür zu sorgen „dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.“
Als Leiternfachfirma bieten wir Ihnen an dieses Prüfung durchzuführen. Am Ende erhält jede Leiter eine Prüfplakette und ein Prüfplatt. Der gesamt Prüfvorgang wird in einem gesonderten Leiternprüfbuch festgehalten.
Wenn Sie Ihre Leitern, Tritte, Steigleitern, Gerüste oder Schachtleitern prüfen lassen wollen fragen Sie uns hier erhalten