Wir übernehmen für Sie die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bzw. nach §2 der DGUV Vorschrift 2.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes an.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit:
- Untersuchung von Betriebsanlagen und Betriebsabläufen aus sicherheitstechnischer und ergonomischer Sicht, auch in der Planungsphase.
- Beratung bei der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen hinsichtlich zu beachtender gesetzlicher Vorgaben.
- Beratung bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel.
- Regelmäßige Betriebsbegehungen, Untersuchung problematischer Einzelheiten.