Durchführung der Dichtheitsprüfung
Durchführung der Generalinspektion (GI)
Die GI von Abscheideranlagen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle 5 Jahre durchgeführt werden. Dabei wird das Gesamtsystem von Abscheideranlagen und Rohrleitungen auf seine Dichtigkeit überprüft (DIN 1999-100, EN 858).
Abnahmen nach VAwS für Leichtflüssigkeitsabscheider gemäß DIN EN 858-2, DIN 1999-100/ATV 781 für Fettabscheider gemäß DIN EN 1825, DIN 4040-100