Die sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetätigte Tore sind in den Arbeitsstättenregel ASR A1.7 für kraftbetätigte Türen und Tore (ehemals BGR 232 und Maschinenrichtlinien) geregelt. Darin heißt es:
...Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigen Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Diese Messung ist notwendig um die vorgegebenen Messwerte (400N) an der Schließkante des jeweiligen Tores zu prüfen. Sollte dieser Messwert überschritten werden ist eine Instandsetzung bzw. Nachrüstung der Toranlage zwingend erforderlich. Wir prüfen und warten Ihre Tore nach den Vorgaben dieser Richtlinie und erstellen Ihnen zum Nachweis Ihrer Prüfpflicht ein ausgiebiges Protokoll zur Dokumentation.