- Beantragen einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Artenschutzrechtliche Kontrolle eines Baumes gemäß Bundesnaturschutzgesetz
- Beantragen erforderlicher Halteverbotszonen und Verkehrsrechtlicher Anordnungen
- Baumumfeldschonender Abtrag von Bäumen an unzugänglichen Standorten mittels Seilklettertechnik ( SKT )
- Einsatz von Spezialgerät, wie Arbeitsbühnen, Raupensteigern, Fällkränen
- Kranunterstützte Fällungen bei nicht kletterbaren Großbäumen
- Sturmschadenbeseitigung
- Wurzelfräsarbeiten
- Durchforstungsarbeiten und Flächenrodungen
Bei Interesse an unseren Dienstleistungen erstellen wir ihnen gerne ein kostenloses Angebot.