Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt nicht nur beim Neubau, sondern auch bei der Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Bestandsbauten einen Energieausweis. Der Energieausweis ist in folgenden Fällen vorzulegen:
- bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung von Neu- und Bestandsbauten
- für Eigentümer von öffentlich zugänglicher Gebäude (etwa: Geschäfte / Einkaufszentren, Supermärkte, Gaststätten, Theater, Banken, Hotels und Gebäude der „öffentlichen Hand“) gilt eine Aushangpflicht an gut einsehbarer Stelle
Zweck: Käufer oder Mieter sollen die Möglichkeit zur Einschätzung des Energieverbrauchs haben und einen Vergleich mit anderen Objekten durchführen können.
Bei Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien (Inseraten) sind der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor anzugeben (gilt für den Bestandgeber und für den beauftragten Immobilienmakler).
ACHTUNG:
Energieausweise bei Neu-, Zu- und Umbauten oder umfassenden Sanierungen benötigen nach Bauordnung (BO) und auch im Falle von Wohnbauförderungen (WBF) einen Energieausweis – der Detaillierungsgrad ist jedoch erheblich höher, als bei den reinen Bestandsenergieausweisen nach EAV-G
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Bestandsbauten
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Hinweis: Für bestehende Gebäude dürfen Bauteile pauschaliert eingegeben werden, d.h. dass eine detaillierte Dokumentation über die Wände, Decken, etc. nicht notwendig ist. Falls Sie bereits einen Energieausweis in Auftrag gegeben haben und die Checkliste benötigen, verwenden sie folgenden Link:
Checkliste (PDF).
Neubauten
Zur Einreichung von Neubauten (Wohngebäuden, gewerblichen Gebäuden und Gebäuden mit gemischter Nutzung) ist ein detailliertes Berechnungsverfahren vorgeschrieben.
Der Energieausweis ist eine standardisierte und normierte Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes. Diese Energiekennzahlen informieren über de...
Wir bieten Ihnen Energieverbrauchsausweise und Energiebedarfsausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude an.
Verbrauchsausweis:
Wohngebäude: Energie...
...ein Pass für Ihr Gebäude
Bei Wohngebäuden muss seit dem 01.01.2009 bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorgelegt werden.
turbulente Entw...
Seit 1.1.2009 für alle Gebäude mit Baugenehmigung vor 1.1.2006. Der Mieter/Käufer hat das Recht auf einen Energieausweis. Der Vermieter/Verkäufer ents...
Um Geld zu sparen, müssen bei der Altbausanierung Bausubstanz und Haustechnik fachgerecht beurteilt werden. Ziele und Wünsche des Bauherrn sind, zusam...
Wie viel Energie in einem Gebäude gebraucht wird, hängt von seinem energetischen Zustand ab. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber.
Mit dem Energi...
Um Geld zu sparen, müssen bei der Altbausanierung Bausubstanz und Haustechnik fachgerecht beurteilt werden. Ziele und Wünsche des Bauherrn sind, zusam...
Ein gültiger Energieausweis gemäß des Energieausweis-Vorlagegesetzes (EAVG 2006) ist vorzulegen bei: Neubauten; Auf- und Zubauten ab 50 m²; bei Verkau...
Haben Sie gewusst, dass Sie den Energieausweis für Ihr Haus oder
Ihre Eigentumswohnung vom Rauchfangkehrer ausgestellt bekommen?
Daneben berät er auch...
Für Bauherren, Eigenheimbesitzer, Mieter und Käufer
Für Vermieter und Verkäufer
Für Makler
Für Hausverwaltungen
Für öffentliche Einrichtungen - Städte...
Energieausweis
► Modernisierungsempfehlungen über Energieberatung und Energieausweis
Behagliche Räume, frische Luft und gesundes Klima sind Voraussetz...
Voraussetzung für Erfolge in der Energieeffizienzberatung ist eine Vor-Ort-Analyse, um kundenindividuell Potentiale zu erarbeiten.
Als Basis dazu di...
en2-Consulting erstellt seit dem Jahr 2008 Energieausweise und auch detaillierte Sanierungskonzepte für eine Vielzahl namhafter Immobilienunternehmen;...
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