Die wiederkehrende Prüfung (WKP) der Windenergieanlage gehört zu unserem Standardrepertoire. Die fristgerechte Veranlassung gehört zu den Fristen des Betreibers. Wir als Sachverständige führen die Prüfung durch. Dabei berücksichtigen wir gemäß der BWE-Richtlinien insbesondere
Maschine: Überprüfung auf Zustand und mögliche Frühanzeichen für entstehende Schäden
Tragstruktur, also Turm und zugängliche Fundamente
Rotorblätter
Außerdem dient die WKP auch dazu, die regelmäßige Wartung durch Fachfirmen zu ergänzen. Neben der technischen Funktionsfähigkeit geht es dabei auch um Sicherheitseinrichtungen und die Standsicherheit der Windenergieanlagen.
Der momentane technische Zustand ist Fokus der WKP. Der Betreiber erhält hierüber einen Prüfbericht. Damit können weitere Veranlassungen für das kommende Prüfintervall getroffen werden.