Betriebsmeldeüberwachung: Wird ein Antrieb über die SPS eingeschaltet, so muss innerhalb von 30 Sekunden eine Betriebsmeldung erfolgt sein. Ist dies nicht der Fall, so wird eine Störung im Datenbaustein abgelegt.
Plausibilitätsüberwachung Höhenstand: Für die Höhenstandsmessung wird eine Plausibilitätsüberwachung durchgeführt. Wenn sich der Messwert innerhalb von 5 Sekunden um 25% oder mehr des gesamten Messbereiches ändert, dann wird eine Störung abgesetzt.
Abschaltpunkte: Bei Antrieben mit Abschaltpunkten wie z.B. Grenzstand ‚Trockenlauf‘ bzw. Max Alarm- Meldungen- Schaltpunkte, sind diese Abschaltpunkte auch im Handbetrieb über die Visualisierung wirksam. In den beiden genannten Fällen wird eine Beschädigung der Pumpe oder das verschwenden von elektrischer Energie verhindert.
Plausibilitätsüberwachung Schieber Kaskade: Für die Stellungsrückmeldung der Schieber in der Kaskade wird eine Plausibilitätsüberwachung durchgeführt. Sobald die Stellungsrückmeldung eines Schiebers nicht plausibel ist (z.B. gleichzeitig Rückmeldung Auf und Zu) dann wird eine Störung abgesetzt.
Anlaufstaffelung nach Netzausfall
Um nach einem Netzausfall keine Stromspitzen durch gleichzeitiges Anlaufen vieler Antriebe zu bekommen, werden die SPS-Antriebssteuerungen gestaffelt wieder freigegeben. Nach Ablauf der Netzberuhigungszeit werden die Antriebe Schritt für Schritt wieder freigegeben.
Gestörte Antriebe
Ist für einen Antrieb eine Störung aufgelaufen, so wird diese gespeichert und der Antrieb gilt als gestört. Der Antrieb ist dann für den Automatikbetrieb gesperrt. Es erfolgt eine automatische Umschaltung auf das Standby Aggregat, sofern dieses für den Automatikbetrieb freigegeben ist. Der Antrieb wird erst nach Behebung des Fehlers und Quittierung wieder freigegeben, also erst dann wenn die Störmeldeleuchte erlischt.