Wenn Sie einen Baum fällen müssen, übernehmen wir die entsprechenden Behördengänge wie die Einhaltung der Baumschutzsatzung und den Kontakt zur Naturschutzbehörde. Unabhängig vom Standort fällen wir den Baum mithilfe eines Hubsteigers oder der Seilklettertechnik (SKT), auch an schwer zugänglichen Stellen auf Ihrem Grundstück. Nach dem Fällen entfernen wir den Wurzelstock bis zu einer Tiefe von 20 cm, sodass einer Neupflanzung nichts im Weg steht. Zusätzlich kümmern wir uns um die Entsorgung von Astwerk und Stammholz gemäß den geltenden Artenschutzbestimmungen.