Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten und berechnen die Finanzämter zum Stichtag alle rund 36 Mio. Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland neu. Dieses betrifft somit jeden Grundbesitz (bspw. eigengenutzte Wohnung / Haus, vermietete Objekte, Ferienwohnungen, unbebaute Grundstück, Wiesengrundstücke etc.) in Deutschland.
Die Kriterien für die Berechnung hängen davon ab, in welchem Bundesland das Objekt liegt. Die unterschiedlichen Länderregelungen sorgen zudem für einen Mehraufwand.
Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dieses wird ab frühestens möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der. Gerne unterstützen wir Sie bei der Neubewertung Ihres Grundbesitzes und erstellen die entsprechenden Erklärungen.