Wir schulen Ihre Mitarbeiter nach Art. 39 DSGVO in allen datenschutzrelevanten Bereichen. Der Aufgabenbereich eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten umfasst die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter. Die datenschutzrechtliche Schulungspflicht ergibt sich außerdem aus Art. 32, da die dort definierten TOMs ohne korrektes Wissen der Mitarbeiter nur schwer oder gar nicht eingehalten werden können.
Wir übernehmen diese Schulungspflicht gerne und bietet Ihnen sowohl die Möglichkeit einer Präsenzschulung, als auch eines Online – Kurses.
Alle Teilnehmer erhalten im Anschluss ein Zertifikat, welches zum Nachweis verwendet werden kann.