Kurze Antwort: In Deutschland gibt es keine besonderen Regelungen oder gesetzlichen Vorgaben. Die Sicherheitskontrolle von Fluggästen, die beruflich mit Sprengstoff umgehen, erfolgt genauso wie bei allen anderen Reisenden auch. Je nach Flughafen und Land können die Sicherheitskontrollen für das Mitführen verbotener Gegenstände unterschiedlich sein. Einzelne Gegenstände aus dem Handgepäck können auf Sprengstoffspuren untersucht werden. An Schweizer Flughäfen wie zum Beispiel Zürich wird außerdem stichprobenartig nach dem Zufallsprinzip auf Sprengstoff geprüft. "Der Algorithmus ist bewusst so ausgelegt, dass keine Systematik dahinter zu erkennen ist, sonst bringt das Ganze nichts", sagt Fritz Marti, Chef der Flughafenpolizei der Kontrollabteilung der Kantonspolizei Zürich.