Bereits in der Vergangenheit hielt sich der Irrglaube, dass die Prüfung der Sicherheitsgeräte ausreichend sei um den gesetzlichen Prüfbestimmungen für Autogen- und Gasanlagen genüge zu tun.
Gemäß den aktuellen gesetzlichen Prüfbestimmungen sind in der Gefährdungsbeurteilung zunächst die Prüfintervalle auf Basis der Herstellerangaben zu bestimmen und im Explosionsschutzdokument festzuhalten. Hierbei wird schnell ersichtlich, dass sich diese Anlagen aus verschiedenen Komponenten besteht die teils unterschiedliche Prüfintervalle haben. Des Weiteren müssen der Prüfumfang sowie die Qualifikation der mit der Prüfung zu beauftragenden Person ermittelt und im Explosionsschutzdokument festgehalten werden.
Im Anschluss sind alle Einzelkomponenten einer Prüfung nach den Vorgaben des Explosionsschutzdokumentes durchzuführen. Erst durch die Prüfung ALLER Komponenten unter Einhaltung dieser Vorgaben erlangt der Betreiber Rechtssicherheit.