Geregelt wird die Darstellung des Flucht- und Rettungsplan in der ISO 23601, wozu wir hier ein paar grundlegende Informationen aufgeführt haben:
Darunter gilt der Maßstab, welcher
– 1:250 für große bauliche Anlagen;
– 1:100 für kleine und mittlere bauliche Anlagen;
– 1:350 für Pläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden beträgt.
Die größe des Flucht- und Rettungsplanes ist auch bestimmt, diese müssen eine mindestgröße von 297mm * 420mm (A3) besitzen, jedoch wird dies nicht bei Zimmerplänen berücksichtigt, dort darf die Größe auf 210mm * 297mm (A4) reduziert werden.
Flucht- und Rettungspläne sind immer lagerichtig darzustellen. Mit dem Standort sollen sich auch ungeübten Planlesern eine schnelle Orientierung verschaffen. Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall dürfen natürlich nicht auf den Plänen fehlen.
Ebenfalls müssen die offiziell ausgewiesenen Sammelpunkten im Plan enthalten sein. Von diesen aus können sich Rettungskräfte sofort um verletzte Personen kümmern.
Im übrigen muss jede Veränderung der baulichen Anlage zu einer Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Flucht- & Rettungsplan führen.
(mehr dazu finden Sie in der DIN ISO 23601 oder unter Baunetz_Wissen. Diese hat im Jahr 2009 die alte DIN4844-3 abgelöst.
Im Zuge der zunehmenden Globalisierung wurde in der Norm ISO 23601 ein großes Augenmerk auf europaweite einheitliche Kennzeichnung gelegt.
Hierbei wurden viele Symbole sowie auch die farbliche Darstellung angepasst und vereinheitlicht.
Siehe: Unterschiede DIN 4844-3 / DIN ISO23601.
Tipp:
Bei einem neuen Gebäude direkt auf die neue Beschilderung achten. So sparen Sie sich im Nachhinein einiges an Geld.
Achtung: Der Flucht- und Rettungsplan ersetzt nicht einen geforderten Feuerwehrplan.