Über dieses Produkt
Brandschutzhelferausbildung nach DGUV 205-023, ASR A2.2 für den betreiblichen Brandschutz
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung
und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertrau zu machen und als
Brandschutzhelfer zu benennen.
Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros,
Unterkünfte und Werkstätten ( siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1))
Ziele der Ausbildung zum Brandschutzhelfer:
- der sichere Umgang mit Feuerlöschern
- der sichere Einsatz von Feuerlöschern bei Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung
- die Sicherstellung des selbständigen Verlassens der Beschäftigten
- Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B. spezielle Produktionsabläufe
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschanlagen,Wandhydrant
mehr dazu auf Anfrage....