Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) das geltende Energiesparrecht. Es ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die bisherigen Vorgaben für Dämmung, Sanierung und Nachrüst- bzw. Austauschpflichten bleiben allerdings bestehen. Neu ist unter anderem die Aufführung der CO2-Emissionen im Energieausweis.
Neben der Erstellung eines Energieausweises für Ihr Gebäude nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben unterstützen wir Sie bei der Planung, Genehmigung und Ausführung Ihres Projektes nach EnEV und GEG und informieren Sie zu den Neuregelungen im GEG 2020 im Vergleich zur EnEV.