Liebe Gäste!
In unserem Hotel gilt nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Meldepflicht gem. § 29 ff. BMG.
Gäste haben damit am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Abs. 2 BMG aufgeführten Daten enthält.
Diesen Meldeschein haben wir hier als PDF eingestellt. Bitte füllen Sie es aus und bringen Sie es unterschrieben am Tag Ihrer Anreise mit.
Vielen Dank!
Ihre Carmen Weigand
Für Anregungen zur Verbesserung sind wir Ihnen immer dankbar! Wenn alles zu ihrer Zufriedenheit war, empfehlen Sie uns weiter!
Ihr Team von Weigands Hotel Peter in Reinhardshagen bei Hannoversch Münden