Bei der Durchführung von Verbindungsstücken zu Schornsteinen und Abgasleitungen durch Wände mit brennbaren Baustoffen sind Mindestabstände zu diesen brennbaren Baustoffen einzuhalten. In z. B. der Muster-Feuerungsverordnung ist dieser Abstand mit mindestens 20 cm festgelegt. Diese Forderung führt in der praktischen Anwendung oft zu Problemen. Dieses neue Bauteil "Wanddurchführung" wurde bei der unabhängige Prüfstelle geprüft und hat die Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung Nr: Z-7.4-3358. Der Abstand konnte mit dem neuen Bauteil bei Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen noch weiter verringert werden. Die Größe des Elementes entnehmen Sie der untenstehenden Tabelle.
Diese Wanddurchführung gibt es differenziert für Wanddicke 12 cm (WDF12), Wanddicke 24 (WDF24) und Wanddicke 36 cm (WDF36).
Als komplettes Bauteil (geliefert wird neben der Wanddurchführung auch je eine Innen- und Außenplatte) bietet sie große Vorteile in der Praxis, u.a. durch die vereinfachte Handhabung und die Möglichkeit auch eines nachträglichen Einbaus mit geringem Aufwand, ohne Entfernung tragender Bauteile. Die Längsausdehnung der Abgasführung muss gewährleistet bleiben.
Diese Wanddurchführung WDF12/24/36 ist für alle gängigen Durchmesser lieferbar.
Man kann dieses Element auch für die Dach- und Deckendurchführung verwenden.
Sprechen Sie mich an, ich berate Sie diesbezüglich.