Im Falle einer Markenverletzung droht eine Abmahnung oder eine gerichtliche Inanspruchnahme durch den Markeninhaber. Die außergerichtliche Abmahnung ist verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung von Auskunft zum Umfang der Verletzungshandlungen sowie Ansprüchen auf Schadensersatz, Kostenerstattung, Vernichtung u.a. Tipp: Zu diesem Thema haben wir in der Rubrik Abmahnung spezielle Informationen zusammengestellt. Zusätzlich finden Sie dort Hinweis zu Reaktionsmöglichkeiten, die auf unserer Erfahrung als Rechtsanwalt für Markenrecht in München beruhen.