Wenn Sie am Unfall unschuldig sind, benötigen Sie ein Unfall- bzw. Schadensgutachten. Ihre Kfz-Sachverstaendige erstellt Ihnen dieses Unfallgutachten zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung.
Im Unfallgutachten vom Kfz-Gutachter stehen die Kosten für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung Ihres Unfallschadens. Sie können dem Unfallgutachten entnehmen,
ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist oder ob ein Totalschaden
vorliegt.
Ein Kfz-Sachverständiger wird bei Bedarf den
Wiederbeschaffungswert
Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall ermitteln und ggf. einen
Restwert
festsetzen. Der Restwert ist der Wert des unfallbeschädigten Fahrzeuges.
Wenn
kein Totalschaden
vorliegt, können Sie mit der Versicherung
auf Basis der im Gutachten angegebenen Reparaturkosten abrechnen
. Die Mehrwertsteuer bekommen Sie in diesem Fall
nicht
erstattet. Bei einem Totalschaden können Sie sich den
Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes
von der Versicherung auszahlen lassen.