Mit der VdS-Anerkennung für Errichterunternehmen haben wir eine der höchsten Auszeichnungen, um die herausragende Qualität nach außen darzustellen. Wiederholt wurde bestätigt, dass die VdS-Anerkennung wichtigstes Kriterium bei Einkäufern von Sicherheitstechnik ist. Wir als VdS-anerkannte Errichterunternehmen stellen sicher, dass bei der Errichtung von VdS-anerkannten Gefahrenmeldeanlagen – Brandmelde-, Einbruchmelde-, Videoüberwachungsanlagen – die betreffenden VdS-Richtlinien für Planung und Einbau (VdS 2095 für Brandmeldeanlagen, VdS 2311 für Einbruchmeldeanlagen, VdS 2366 für Videoüberwachungsanlagen) eingehalten werden. Die Bescheinigung der Konformität mit den VdS-Richtlinien erfolgt dann mittels Installationsattest VdS 3407. Ferner bieten wir als VdS-anerkannte Errichterunternehmen die regelmäßige Instandhaltung der VdS-anerkannten Gefahrenmeldeanlagen an. Die Anerkennung als Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen wurde für folgenden Fachrichtung ausgesprochen:
Brandmeldeanlagen VdS 2095
Die Anerkennung gilt für mehrere VdS-anerkannte Gefahrenmeldesysteme. Ferner berücksichtigt das Anerkennungsverfahren die Anforderungen der prDIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ sowie die Anforderungen der DIN 14675 für BMA hinsichtlich des Kompetenznachweises der Errichterunternehmen (in DIN 14675 als „Fachfirma“ bezeichnet).