Herstellung von Webseiten, Programmen und Skripts.
Soweit die Herstellung von Webseiten und/oder Programmen und/oder Skripts vereinbart ist, schuldet die nb-cooperation deren Herstellung nach den zum Gegenstand des Vertrages gemachten inhaltlichen Vorgaben und Pflichten. Im Rahmen dieser Vorgaben ist sie hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung frei.
Änderungswünsche.
Soweit der Kunde Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs verlangt, werden die Mehraufwendungen dafür nach den aktuellen Stundensätzen der nb-cooperation abgerechnet, über die sie den Kunden vor Durchführung der Änderungen informiert.