Energieberatung und Förderung
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Zu Themen wie Förderprogrammen oder der Pflicht für GU zum Energieaudit nach DIN EN 16247–1 finden Sie hier bereits Details. Aber Ihre Ziele, Ihre Wünsche, Ihr Bedarf lassen sich nur im Gespräch ermitteln. Warum schonen Sie nicht Ihre Nerven und Ressourcen, indem Sie Aufgaben delegieren und gewinnbringend die Experten vom Planungsbüro ENTECH einschalten? Bitte tauschen Sie sich unverbindlich mit uns aus, um keine Chancen in der Energieberatung zu verpassen. Aktuell: Energieberatung für Wohngebäude In der Energieberatung für Wohngebäude EBW hat sich seit 1. Juli 2023 einiges geändert: Sie stellen den Förderantrag, und das BAFA schickt Ihnen den Bewilligungsbescheid Mit einer Vollmacht kann der Energieberater Sie vertreten. Sie gehen in Vorleistung und erhalten den Zuschuss. Mit einem speziellen Formular zahlen Sie nur den Eigenanteil. Die Förderbeträge bleiben erhalten. Vor-Ort-Beratung gehört immer zur geförderten EBW. ENTECH beschreibt die Änderungen der EBW.