Alle IBC müssen, gerechnet ab Datum der ersten (Werks-) Prüfung, in einem Abstand von 2,5 Jahren wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden, und zwar:
Inspektion nach 2 1/2 Jahren durch die Inspektionsstelle II gemäß BAM-GGR 002 - Teil B, Abs. B 1.2.1, B 2.1. und B 3.1.
Auszuführende Arbeiten:
- Aufnahme der Tankdaten und des Allgemeinzustandes
- Prüfung des äußeren Zustandes
- Prüfung der Kennzeichnung
- Prüfung der Funktion der Bedienausrüstung, d.h. aller zur Tankanlage gehörenden Ausrüstung
- Dichtigkeitsprüfung mit 0,2 bar (Luft-) Überdruck
Inspektion nach 5 Jahren durch Sachverständige oder Inspektionsstellen I gemäß BAM.GGR 002 -Teil A Abs. A 1.2.1, A 2.1 und A 3.1
Auszuführende Arbeiten:
- Umfang der Inspektion nach 2 1/2 Jahren, zusätzlich
- Prüfung der Übereinstimmung mit dem Baumuster
- Innenbesichtigung, Öffnung des Tanks (eine Innenreinigung kann erforderlich sein)