Die Dichtheitsprüfung aller Anlagenteile ist ein wichtiger Bestandteil der Generalinspektion.
Bei im Erdreich eingebauten Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen wird der gesamte Bereich auf Dichtheit geprüft, der sowohl im normalen Betriebszustand als auch beim Wirksamwerden der selbsttätigen Verschlußeinrichtung (Schwimmer, Verschlußklappe) oder einem Rückstau in der örtlichen Kanalisation mit Rohabwasser bzw. Leichtflüssigkeit beaufschlagt werden kann. Dies ist in der Regel der gesamte Innenbereich vom Schlammfangzulauf bis zum Abscheiderablauf einschließlich der Schachtaufbauten bis Oberkante der niedrigsten Abdeckung.
Die Dichtheitsprüfung des Zulaufsystems – der Bodeneinläufe, Rinnen und Kontrollschächte nebst zugehöriger Rohrleitungen – ist im Zulauf von Ölabscheideranlagen gemäß DIN 1986-30 analog der eigentlichen Abscheideranlage ebenfalls in der Regel aller fünf Jahre erforderlich. Dies bedingt eine vorherige Reinigung, TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 (W) oder (L). Der Prüfzyklus für Zulaufleitungen von Fettabscheidern ist dem von häuslichen Abwasser gleichgesetzt und beträgt bei nachweislich geprüften Neuanlagen 30 Jahre nach der Erstprüfung sonst 20 Jahre.