Die meisten Arbeitsunfälle und Krankheiten sind vermeidbar, aber wie? Eine Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt! Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich sind.
SUHM
EXTERNE EXPERTEN
unterstützt Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sowie nach § 3 Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV). Wir alle haben ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer sicher und gesund bleiben.