Vielleicht wünschen Sie aber, bevor Sie sich zu einem solchen Verfahren entscheiden, bereits eine rechtliche Beratung im Zuge von Vorerhebungen oder außerhalb des Gerichtes umfangreiche Vergleichsbemühungen oder zusätzliche Beratung. In diesen Fällen, aber auch bei rechtlicher Beratung in vielen anderen Lebenslagen, wie zB bei Vertragsgestaltungen, besteht die Möglichkeit der Verrechnung „nach Einzelleistung" auf Grundlage der Autonome Honorarkriterien.