Brandschutzklappen – Funktion und Aufgabe
Entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnungen müssen Lüftungsanlagen so hergestellt sein, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können. Dieses Schutzziel wird u. a. durch den Einsatz von Brandschutzklappen erreicht. Nach Einführung der Prüfzeichenpflicht im Jahre 1974 durften nur noch Brandschutzklappen mit einem vom Institut für Bautechnik in Berlin erteilten Prüfzeichen (PA-X…-Nr.) eingesetzt werden. Seit 1995 sind als Verwendbarkeitsnachweis für Brandschutzklappen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (ABZ) erforderlich.