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in der Volz-Mühle in Schlauersbach. Hier finden Sie einen Einblick in die Geschichte unserer Mühle, unseren Produkten, unserem Mühlenlädchen und über uns selbst...
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Lohnabfüllung als Dienstleistung

Bei der Lohnabfüllung und Lohnverpackung beauftragen Unternehmen einen externen Dienstleister für die Abfüllung, bzw. Verpackung ihrer Güter. Das spart wertvolle Zeit sowie Platz und Kapital für benötigte Maschinen. Außerdem steht durch das Outsourcing dieser Prozesse wertvolles Experten-Know-how zur Verfügung.

Begriffsdefinition Lohnabfüllung

Unter den Begriffen „Lohnabfüllung“, bzw. „Lohnverpackung“ fasst man Subunternehmer zusammen, die im Auftrag eines produzierenden Unternehmens, die Abfüllung, bzw. Verpackung als externe Dienstleister übernehmen. Andere Bezeichnungen für die Lohnverpackung sind auch „Kontraktpacker“, „Abpacker“ oder schlichtweg „Packer“.

Die Abgabe der Abfüllung, bzw. Verpackung an einen externen Dienstleister bietet vielen Unternehmen Vorteile. Externe Lohnabfüller, bzw. Lohnverpacker verfügen über sehr effiziente Strukturen und modernste Anlagen, für die in vielen produzierenden Unternehmen entweder der Platz oder das Kapital fehlen.

Vor allem die Lebensmittel- und die Pharmaindustrie nutzen heutzutage die kosteneffiziente Möglichkeit der Lohnabfüllung, bzw. Lohnverpackung. Die Lohnabfüllung, bzw. Lohnverpackung gibt es in unterschiedlichen Formen. So ist es durchaus möglich, dass Markenhersteller ein „Co-Packing“ mit anderen Unternehmen eingehen, um so die eigenen Maschinen besser auszulasten. In manchen Fällen übernehmen die Lohnabfüllungsfirmen auch den gesamten Herstellungsprozess des Produktes.

In diesem Fall erhalten die Lohndienstleister vorab alle Materialien zur Fertigung des gesamten Produktes. Manche Lohnverpacker und –abfüller bieten in diesem Zusammenhang auch die komplette Materialbeschaffung an. Die fertigen Waren und Güter entstehen dann erst beim Verpackungs- bzw. Abfüllprozess. Bei diesen Vorgehensweisen gehen „Lohnabfüllung“ und „Lohnverpackung“ fließend in die „Lohnfertigung“ über.