Schützen Sie Ihr Unternehmen auch, wenn Sie abwesend sind!
Überwachungskameras mit Alarm-Detection in Ihrem Unternehmen unterbinden sofort unbefugtes Eindringen und begrenzen eventuelle Folgeschäden.
Was bedeutet Videoalarmüberwachung?
Überwachungskameras im Innen- und Außenbereich mit Sensoren geben Alarm, wenn sie unter vordefinierten Bedingungen ausgelöst werden. Die 24/7 besetzte Notruf- und Serviceleitstelle verifiziert sofort Ihre Objekt per Fernüberwachung.
Überwachung rund um die Uhr:
Aufzeichnung/Nachweis -
Ereignisse können in Echtzeit überwacht und für die spätere Verwendung aufgezeichnet werden. Das Videomaterial wird zum Beweis auf einem Recorder gespeichert.
Kontrolle -
Bestimmen Sie eine individuell festgelegte Alarmverfolgungskette: Die Notrufzentrale kann Sie, die Polizei oder eine Objektschutzfirma alarmieren.
Außenüberwachung -
Detektoren an der Grundstücksgrenze sorgen bei Einbruchsversuchen für eine frühzeitige Warnung.
Wie funktioniert die Video-Alarm-Detection?
1. ALARM:
Der Alarm wird ausgelöst, wenn ein Sensor innerhalb bestimmter Zeiten – normalerweise außerhalb der Arbeitszeit – ausgelöst wird. Je nach Art der Sensoren reagieren diese auf unterschiedlichste Auslöser. Dies kann z.B. eine Bewegung, oder ein unterbrochener Türkontakt sein.
2. BILDERFASSUNG:
Videoüberwachungskameras erfassen Bilder in ihrem Sichtfeld; dieses Feld variiert je nach Objektivtyp und Kamera. Es stehen Video- und Audiooptionen zur Verfügung. Die Kameras werden so platziert, dass sie Bereiche abdecken, in denen Detektoren ausgelöst werden können.
3. VIDEOVERIFIKATION: Im Alarmfall meldet sich die Notruf- und Serviceleitstelle über die entsprechenden Kameras an, um zu sehen, ob es sich um einen echten Einbruch oder einen Falschalarm handelt. Sie befolgen dann das zuvor mit dem Inhaber vereinbarte Protokoll und alarmieren entweder sofort den Geschäftsführer, ein Wachunternehmen oder die örtliche Polizei.
4: VIDEO-ALARM-DETECTION: Durch die Kombination aus Video- und Einbruchüberwachung und der Aufschaltung zur Notruf- und Serviceleitstelle kann festgestellt werden, ob sich eine unberechtigte Person in den Räumlichkeiten aufhält.